Liebe Gäste,
die letzten Wochen waren für uns eine reine Zitterpartie. Nach viel Auf und Ab haben wir endlich Planungssicherheit und Lösungen für unsere diesjährige Eschweiler Wiesn gefunden.
526 – Die Zahl an Tagen, die seit Beginn des ersten Lockdowns vergangen sind.
Schlechte Nachrichten, nicht nur in Bezug auf unsere Veranstaltung, waren an der Tagesordnung, dennoch haben wir die Hoffnung nie aufgegeben, auch wenn wir oft für verrückt erklärt worden sind. Unzählige Nachrichten erreichten uns, ob die Wiesn stattfinden können.
Mit Blick auf den Drieschplatz und der verehrenden Flutkatastrophe in Eschweiler hingen wir lange in der Warteschleife, ob die Veranstaltung auf dem Drieschplatz stattfinden kann.
Anfang letzter Woche hatten wir nun die Gewissheit, dass der Drieschplatz der verehrenden Flutkatastrophe nicht genutzt werden kann, was wir absolut nachvollziehen konnten. Somit mussten wir kurzfristig eine neue Location finden, was in dieser Größenordnung nicht einfach war. Aber auch dieses „Problem“ konnten wir nach intensiven Gesprächen mit allen Verantwortlichen lösen. Die neue Location steht.
Nun haben wir endlich die langersehente Gewissheit: Die Eschweiler Wiesn am 24 + 25.09.2021 werden stattfinden. Wo? In Weisweiler genau gegenüber des Kraftwerk Parkplatzes (Am Kraftwerk), haben wir dank dem RWE eine Grünfläche zur Verfügung gestellt bekommen, die wir nun herrichten und uns eine perfekte Location für die diesjährige Ausgabe bietet. Danke an alle Beteiligten!
Nach der letzten Ministerpräsidentenkonferenz und der neuen Coronaschutzverordnung, die seit gestern in Kraft getreten ist und Dank einer sehr guten Zusammenarbeit mit der Stadt Eschweiler, können wir nun das Gesamtergebnis mit voller Vorfreude verkünden.
Aufgrund der seit gestern gültigen Coronaschutzverordnung wird die Veranstaltung unter den 3G Nachweisen stattfinden:
Jeder Besucher benötigt einen negativen COVID-19 PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. Bitte informiert Euch rechtzeitig über die Wartezeiten der Laborergebnisse Eurer PCR-Tests!
Maskenpflicht gilt NUR in der Warteschlange vor und beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes.